Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB für Nutzer)
Ich habe / wir haben die
AGB für Nutzer eingesehen
und bin/sind mit dem Inhalt einverstanden.
Ich habe die
„Einwilligungserklärung zur
Datenspeicherung und –weitergabe“ zur Kenntnis genommen und stimme der
Datenspeicherung/-weitergabe zum Zweck der Beantwortung
meiner Anfrage hiermit zu. Ich willige ferner ein, dass AIC sich zum Zweck der Beantwortung
meiner Anfrage mit mir in Verbindung setzen darf.
Bei Bestätigung Ihrer Bestellung erhalten Sie folgende Dokumente je Mustervertrag:
- Vertragsmuster** mit eingestellten Kommentaren (Nutzer-Anleitung) – als PDF
- zusätzliche Hinweise und Erläuterungen zum Vertragsmuster – als PDF
- Vertragsmuster ohne Nutzer-Anleitung für die Verwendung / Bearbeitung in der täglichen
Praxis
als Word-Dokument
Alle Planer-Musterverträge incl. Erläuterungstext enthalten jeweils eine
Vergütungsvereinbarung auf Grundlage der HOAI mit den dort maßgeblichen Honorarparametern
(anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung / Honorarzone / Honorarsatz / mögliche Zuschläge
/ Nebenkosten und Umsatzsteuer / vom-Hundert-Sätze entsprechend der beauftragten Leistung).
Alternativ dazu sieht jeder Planer-Mustervertrag Pauschalhonorarvereinbarungen vor (für die
gesamte oder Teile der beauftragten Leistung) - einschließlich einer
Preisanpassungsregelung für den Fall, dass sich die der Pauschalpreisbildung zugrunde
gelegten anrechenbaren Kosten verändern. Die Vertragsmuster enthalten zudem in der
Vertragspraxis wichtige Vergütungsvereinbarungen für Änderungs- und Zusatzleistungen der
Planer (Alternativen sind wählbar) und die aus Sicht des Planers notwendigen Vereinbarungen
für die gesamte Abwicklung des Bauvorhabens (Planungsziele einschl. Anpassung derselben /
Mitwirkung der Auftraggeber / Auswirkungen bei zeitlichen Verzögerungen / Abnahme /
Gewährleistung / Kündigung etc.).
Die Vertragsmuster für die Planer-Bietergemeinschaft und die sich anschließende Planer-
Arbeitsgemeinschaft berücksichtigen die wechselseitigen Interessen der projektbezogen
verbundenen Planungsbüros und die diesbezüglichen Anforderungen der Praxis.
Die Bauverträge werden – in einer ausführlichen und einer stark verkürzten Fassung - dem
Planungsbüro für den Fall empfohlen, dass Auftraggeber derartige Vertragsmuster selbst
nicht erstellen wollen. Alle für einen Bauvertrag und dessen Abwicklung wichtigen
Regelungen sind dort eingestellt und mit der aktuellen AGB-Rechtsprechung abgeglichen. Auch
zu diesem Vertragsmuster werden Erläuterungen zur Verfügung gestellt.